Kosten
Die Kosten der Behandlung werden von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen sowie von der Beihilfe übernommen, wenn eine krankheitswertige psychische Störung vorliegt und die Behandlung Erfolg verspricht. Einzelheiten werden im Erstgespräch erläutert.
Auch eine private Finanzierung ist möglich. Die Kosten regeln sich dann nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).