Diagnostik
Patienten und ihre Eltern besitzen ein Erstzugangsrecht. Das heißt, dass Sie sich mit Ihren Sorgen direkt an mich wenden können. Sollte es zu einer psychotherapeutischen Behandlung kommen, wird ein Arzt hinzugezogen, der prüft, ob aus medizinischer Sicht etwas gegen eine Psychotherapie sprechen könnte bzw. eine ärztliche Mitbehandlung erfolgen sollte (Konsilarverfahren).
In den ersten Sitzungen stehen die Diagnostik und Indikationsstellung im Mittelpunkt. Die Lebensgeschichte des Kindes / des Jugendlichen, die Symptome, der Symptombeginn und Verlauf der psychischen Störung werden erforscht. Leitend ist die Frage, warum dieses Kind/ dieser Jugendliche jetzt diese psychische Störung / diese Symptome entwickelt, welche Entwicklungskonflikte im Hintergrund wirksam sind und inwiefern die Symptomatik auch eine vorläufige Lösung für das Kind darstellt. Vor diesem Verständnishintergrund wird, wenn eine krankheitswertige psychische Störung vorliegt und die Behandlung Erfolg verspricht, eine passgenaue Psychotherapie konzipiert, die die Einbeziehung von Eltern und eine eventuelle Kooperation mit Ärzten oder der Schule genau festlegt.